Keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken im Landesnachbarrecht
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Dem Begriff der Hecke im Sinne der Landesnachbargesetze ist eine Höhenbegrenzung nicht immanent.