Mit Wirkung zum 1. April 2022 ist Prof. Dr. Dagmar Oppermann zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihr im Rahmen einer Feierstunde am Bundessozialgericht durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leonie Gebers ausgehändigt.
Dagmar Oppermann ist nach Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften und im Anschluss an ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover im Jahr 1996 mit einer Dissertation zu den Funktionen des Widerspruchsverfahrens promoviert worden. 1997 ist sie in das Niedersächsische Justizressort gewechselt. Nach einer Tätigkeit am Sozialgericht Hildesheim folgten Abordnungen an das Bundessozialgericht und an das Niedersächsische Justizministerium. Dagmar Oppermann wurde 2002 zur Richterin und 2006 zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle ernannt.
Zum Juli 2009 ist Prof. Dr. Oppermann zur Richterin am Bundessozialgericht gewählt worden. Sie war Mitglied des für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 13. Senats, bevor sie im Juli 2016 in den für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat wechselte, deren stellvertretende Vorsitzende sie ab April 2017 war. Zum 1. April 2022 übernimmt sie den Vorsitz des für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senats, dem sie ab Januar 2022 zugeteilt ist.
Seit 2015 ist sie Mitglied des Präsidium des Gerichts, von Juli 2014 bis Juni 2018 war sie auch Mitglied des Präsidialrats.
Dagmar Oppermann ist im Sommersemester 2021 zur Honorarprofessorin an der Georg-August-Universität Göttingen bestellt worden. Sie ist Gesamtherausgeberin eines Kommentarwerks zum SGB I bis XII und EU-Sozialrecht. Als Autorin zahlreicher Veröffentlichungen ist sie im Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, im Existenzsicherungsrecht und im Europäischen Sozialrecht hervorgetreten.
Quelle: Bundessozialgericht, Pressemitteilung vom 1. April 2022