Die Bundesanwaltschaft hat heute (14. Dezember 2023) auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen Kevin N., Patrick W. und Marvin W. in Eisenach und Erfurt durch Beamte des Bundeskriminalamts, Spezialkräfte der Bundespolizei sowie die Landesbereitschaftspolizei Thüringen und Sachsen-Anhalt festnehmen lassen. Zudem wurden vier Objekte in Thüringen durchsucht.
Die Beschuldigten Kevin N. und Marvin W. sind der Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung dringend verdächtig, wobei Kevin N. auch zur Last gelegt wird, die Vereinigung gegründet und als Rädelsführer agiert zu haben (§ 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB). Hinsichtlich Patrick W. besteht der dringende Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB).
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Kevin N. gründete spätestens im März 2019 gemeinsam mit den derzeit vor dem Thüringer Oberlandesgericht angeklagten Leon R., Maximilian A. und Eric K. (vgl.
dazu auch Pressemitteilung Nr. 22 vom 15. Mai 2023) in Eisenach die Vereinigung „Knockout 51“. Hierbei handelte es sich um eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe, die unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als bekämpfenswert erachteten Personen ausbildete. „Knockout 51“
war von Beginn an zumindest auf die Begehung von Körperverletzungsdelikten angelegt. Spätestens seit Ende April / Anfang Mai 2021 erstreckte sich das Ziel der Vereinigung aber auch auf die Tötung von Personen aus der linksextremen Szene.
Kevin N. schulte Mitglieder und Anwärter der Gruppierung im Sinne ihrer rechtsextremistischen Ideologie. Er leitete „Kiezstreifen“ und war maßgeblich daran beteiligt, Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“ (vormals NPD) im „Flieder Volkshaus“ in Eisenach zu sichern. Zudem war er in Propaganda-Aktivitäten von „Knockout 51“ involviert. In den Jahren 2020 und 2021 reiste Kevin N. mit anderen Vereinigungsmitgliedern zu verschiedenen Protestveranstaltungen gegen Corona-Maßnahmen, um gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei oder Gegnern aus dem politisch linken Spektrum zu suchen. Im September 2021 ging „Knockout 51“ von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf Leon R. durch Linksextremisten in Erfurt aus. Einen solchen wollte die Gruppe für einen tödlichen Gegenangriff nutzen. Kevin N.
sollte das Aufeinandertreffen absichern, bei Bedarf eingreifen und über seine Kontakte in die rechtsextreme Szene Erfurts Unterstützung anfordern. Tatsächlich blieb ein Zusammenstoß trotz Provokationen durch Angehörige von „Knockout 51″aus.
Patrick W. ist Führungsmitglied der Partei „Die Heimat“ (vormals NPD) in Eisenach. Ab Dezember 2019 ermöglichte er „Knockout 51“ die Durchführung ihrer Kampfsporttrainings im „Flieder Volkshaus“. Dort stellte er ihnen auch einen Raum als Waffenlager zur Verfügung. Er wirkte an Treffen und Schulungsmaßnahmen der Vereinigung mit. Gemeinsam mit dem Anführer von „Knockout 51“, Leon R., verfolgte Patrick W. das Ziel, die Gruppierung in die Jugendorganisation der Partei „Die Heimat“ einzugliedern. Überdies setzte er sich für inhaftierte Vereinigungsmitglieder ein, indem er dafür sorgte, dass „Nationale Anwälte“ aus der rechtsextremen Szene die Verteidigung übernahmen.
Marvin W. schloss sich „Knockout 51“ im März 2019 als Mitglied an. Er nahm an
Kampfsport- und Schießtrainings der Vereinigung teil. Auch er führte „Kiezstreifen“ in Eisenach durch und sicherte das „Flieder Volkshaus“ ab. Zudem half er Leon R. bei dem Bau einer Schusswaffe. Zusammen mit Kevin N. begab er sich im September 2021 nach Erfurt, um einen tödlichen Gegenangriff auf Linksextremisten durchzuführen. Seine Aufgabe sollte dabei sein, mit dem Auto in die Gegner zu fahren.
Die Beschuldigten werden heute (14. Dezember 2023) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
(c) Generalbundesanwalt, 14.12.2023