Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. März 2023) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2023 den syrischen Staatsangehörigen Moustafa M. in Mainz durch Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) sowie der Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 7 VStGB) und des Versuchs von Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, §§ 22, 23
StGB) dringend verdächtig. Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten erfüllen tateinheitlich die Straftatbestände des Mordes, versuchten Mordes und der Geiselnahme (§ 211 Abs. 2, § 239b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Moustafa M. schloss sich im Mai 2015 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ als Mitglied an. Für die Organisation übernahm er unter anderem Wachdienste und beteiligte sich an der Festnahme von Zivilisten. Ende Mai 2015 hielt der Beschuldigte zusammen mit anderen IS-Mitgliedern einen jungen Mann mehr als eine Stunde lang in der Gewalt, um dessen Vater dazu zu bringen, sich der Vereinigung zu ergeben. Dabei drohte die Gruppe die Tötung des jungen Mannes an. Anfang Juni 2015 beteiligte sich Moustafa M. an der Hinrichtung von zwei Kämpfern der Freien Syrischen Armee (FSA). Gegen diese hatte der IS Todesurteile verhängt. Der Beschuldigte transportierte die beiden Gefangenen zum Hinrichtungsort und bewachte sie dort bis zu ihrer Erschießung. Zudem wies er den Anwesenden, die der IS als Publikum versammelt hatte, die Plätze zu. Wenige Tage später brachte Moustafa M. zwei weitere vom IS gefangen genommene FSA-Kämpfer zu ihrer Hinrichtung. Eines der Opfer wurde an Ort und Stelle durch Schüsse in den Kopf getötet. Den anderen Gefangenen band die Gruppe um den Beschuldigten mit einem Seil an die Rückseite eines Fahrzeugs und schleifte ihn sodann bei Geschwindigkeiten von 40 km/h und mehr durch die Stadt. Ob hierdurch der Tod des Opfers eintrat, ließ sich bislang nicht ermitteln.
Moustafa M. wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 21. März 2023