Die Bundesanwaltschaft hat gestern (15. Mai 2024) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2024 den irakischen Staatsangehörigen Najem A. M. in Kaufbeuren durch Beamte des bayerischen Landeskriminalamts festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Najem A. M. schloss sich spätestens im Dezember 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. In der Folgezeit betätigte er sich unter anderem in einer für Festnahmen zuständigen Polizeieinheit der Organisation. Auch nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Anfang 2023 hielt er sich für Aufträge des IS bereit, pflegte Kontakt zu Gleichgesinnten und bezog im Herbst 2023 eine Geldzahlung in Höhe von 2.500 US-Dollar von der Vereinigung.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
(c) Generalbundesanwalt, 16.05.2024