Die Bundesanwaltschaft hat gestern (25. Juni 2024) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2024 den irakischen Staatsangehörigen Hazem A.-B. in Gütersloh durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Hazem A.-B. betätigte sich zwischen 2014 und 2017 im Irak als Kämpfer für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. Er war verschiedenen Kampfeinheiten zugewiesen und wurde hierfür von der Organisation bezahlt.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

(c) Generalbundesanwalt, 26.06.2024

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