Die Bundesanwaltschaft hat gestern Abend (23. Oktober 2024) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tage den deutschen Staatsangehörigen Amir A. in Berlin durch Beamte der Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Berlin festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b StGB) sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG i.V.m. den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Amir A. beteiligte sich im Juni 2020 am Transfer eines vierstelligen Geldbetrags an ein Mitglied des „Islamischen Staates (IS)“ in Syrien. Hierfür brachte er das Bargeld ins europäische Ausland und übergab es dort an eine Mittelsperson, die sich um die Weiterleitung nach Syrien kümmerte. Das Geld diente der Schleusung eines aus einem nordsyrischen Lager geflohenen weiblichen IS-Mitglieds.

Der Beschuldigte wurde heute (24. Oktober 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

(c) Generalbundesanwalt, 24.10.2024

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