Die Bundesanwaltschaft hat heute (24. Juli 2024) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2024 den irakischen Staatsangehörigen Abdul Ghani A. N. im Landkreis Donau-Ries durch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG) gewesen zu sein.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Abdul Ghani A. N. schloss sich im November 2014 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ als Mitglied an. Bis November 2016 gehörte er verschiedenen IS-Einheiten an und nahm an Kampfhandlungen teil.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

(c) Generalbundesanwalt, 24.07.2024

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