Die Bundesanwaltschaft hat gestern (14. Juli 2024) den libanesischen Staatsangehörigen Fadel Z. in Salzgitter durch Beamte des Bundeskriminalamts vorläufig festnehmen lassen.

Der Beschuldigte wurde heute (15. Juli 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt hat.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Hizb Allah („Partei Gottes“, auch: „Hisbollah“, „Hezbollah“ oder „Hizbullah“) ist eine Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung, welche die Bekämpfung Israels und die Befreiung des Libanons von westlichen Einflüssen anstrebt. Sie verfügt über etwa 20.000 ausgebildete Kämpfer und hat sich im politischen System Libanons etabliert. Die Vereinigung sieht auch Anschläge gegen Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an. Ihr werden zahlreiche Tötungsdelikte und Sprengstoffanschläge insbesondere gegen israelische Staatsangehörige und Einrichtungen zugerechnet. Daneben unterstützt die Hizb Allah offen andere Organisationen in deren Kampf gegen Israel.

Fadel Z. schloss sich spätestens im Sommer 2016 im Libanon der Hizb Allah als Mitglied an. Im Auftrag der Vereinigung beschaffte er jedenfalls seit dem Jahr 2024 in Deutschland Komponenten zum Bau militärischer Drohnen, insbesondere Motoren. Diese sollten in den Libanon ausgeführt und dort bei terroristischen Angriffen auf Israel eingesetzt werden.

(c) Generalbundesanwalt, 15.07.2024

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