Die Bundesanwaltschaft hat gestern (30. September 2024) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2024 die chinesische Staatsangehörige Yaqi X. in Leipzig von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz der Beschuldigten durchsucht.
Die Beschuldigte ist der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Yaqi X. arbeitet für ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich Logistik unter anderem am Flughafen Leipzig/Halle erbringt. In der Zeit von Mitte August 2023 bis Mitte Februar 2024 übermittelte die Beschuldigte einem Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes – namentlich dem gesondert verfolgten Jian G. – wiederholt Informationen zu Flügen, Fracht und Passagieren des Flughafens. Dies umfasste insbesondere Informationen über den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen.
Die Beschuldigte wurde gestern (30. September 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
(c) Generalbundesanwalt, 01.10.2024