Recht & Politik

Generalbundesanwalt übernimmt die Ermittlungen wegen des versuchten Mordes am Holocaust-Denkmal in Berlin

Die Bundesanwaltschaft hat heute (24. Februar 2025) wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren gegen den syrischen Staatsangehörigen Wassim Al M. von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommen.

Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht, als Heranwachsender versucht zu haben, einen Menschen aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch zu töten (§ 211 Abs. 2 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihm auch eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB).

Wassim Al M. wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Der Beschuldigte teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Am frühen Abend des 21. Februar 2025 griff er im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte eine Person mit einem Messer hinterrücks an und verletzte sie lebensgefährlich. Hierbei handelte er aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet. Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt Berlin fortgeführt.

Generalbundesanwalt, 24.02.2025

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