Die Bundesanwaltschaft hat vorgestern (20. März 2023) den syrischen Staatsangehörigen Asmael K. von Beamten des Bundeskriminalamts in Essen vorläufig festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Asmael K. schloss sich Ende des Jahres 2013 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ als Mitglied an. Er legte öffentlich den Treueeid auf die Organisation ab und gehörte einer IS-Kampfeinheit an, die gegnerische Kämpfer sowie sonst missliebige Personen entführte und hinrichtete.
Asmael K. wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der einen Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 22. März 2023