Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (7. Mai 2024) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs sowie einer Europäischen Ermittlungsanordnung die Büroräume von Jian G. und Dr. Maximilian Krah im Europäischen Parlament in Brüssel durchsuchen. Die Maßnahmen erfolgen in dem Verfahren gegen Jian G. wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit.
Die Durchsuchung des Büros von Dr. Maximilian Krah ist eine Maßnahme bei Zeugen gemäß § 103 StPO. Das Europäische Parlament hat dem Betreten der Räumlichkeiten zugestimmt. Eine Wohnung von Jian G. in Brüssel war bereits am 24. April 2024 im Rechtshilfewege durchsucht worden.
(c) GBA, 07.05.2024