Die Bundesanwaltschaft hat heute (10. Mai 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 2023 den libanesischen Staatsangehörigen Hassan M. sowie den deutschen und libanesischen Staatsangehörigen Abdul-Latif W. in den Kreisen Aurich und Cuxhaven durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Die Beschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
1.
Die Hizb Allah („Partei Gottes“, auch: „Hisbollah“, „Hezbollah“ oder „Hizbullah“) ist eine Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung, welche die Bekämpfung Israels und die Befreiung des Libanons von westlichen Einflüssen anstrebt. Sie verfügt derzeit über etwa 20.000 ausgebildete Kämpfer und hat sich im politischen System Libanons etabliert. Die Vereinigung sieht auch Anschläge gegen Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an. Ihr werden zahlreiche Tötungsdelikte und Sprengstoffanschläge insbesondere gegen israelische Staatsangehörige und Einrichtungen zugerechnet. Daneben unterstützt die Hizb Allah offen andere Organisationen in deren Kampf gegen Israel.
2.
Abdul-Latif W. schloss sich spätestens im Jahr 2004 der Hizb Allah an und war seither für diese als Auslandsfunktionär und Angehöriger des „Al-Radwan-Bataillons“, einer Eliteeinheit des militärischen Arms der Hizb Allah, tätig. Ab 2012 agierte er als Vorsitzender des 2022 verbotenen Vereins „Al-Mustafa-Gemeinschaft e. V.“ in Bremen. Er richtete die Vereinstätigkeit nach den Vorgaben und Zielen der Hizb Allah aus und organisierte unter anderem Auftritte von Predigern, die der Vereinigung zugehören oder ihr ideologisch nahestehen. Ab 2018 wirke er an der Gründung einer Jugendgruppe des Vereins mit.
Zu im Libanon aufhältigen Führungskadern der Hizb Allah hielt Abdul-Latif W.
Kontakt und informierte diese über die Vereinstätigkeit. Als Angehöriger des „Al-Radwan-Bataillons besuchte er Ende 2015/Anfang 2016 in Syrien kämpfende Einheiten dieses Bataillons, um deren Kampfeswillen zu stärken.
3.
Hassan M. schloss sich spätestens im Jahr 2016 der Hizb Allah an. Für die Vereinigung übernahm er als Angehöriger der Abteilung für Außenbeziehungen die Betreuung libanesischer Vereine vornehmlich in Norddeutschland. Als Funktionär kam ihm fortan die Aufgabe zu, die Vereine zu besuchen und in organisatorischen und ideologischen Fragen zu unterstützen. Zugleich informierte er sich für die Hizb Allah über die Arbeit der Vereine. Im Jahr 2018 bereitete er im Auftrag der Organisation ein Treffen von Angehörigen zahlreicher libanesischer Vereine in Deutschland vor. Hassan M. trat im Jahr 2022 mehrfach als Prediger in dem bereits genannten Verein „Al-Mustafa-Gemeinschaft e. V.“ in Bremen auf.
Die Beschuldigten sollen heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 10. Mai 2023