Die Bundesanwaltschaft hat heute (8. März 2023) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2023 den syrischen Staatsangehörigen Mohammad A. in Wiesbaden festnehmen lassen. Zudem wurden dort die Wohnräume des Beschuldigten durchsucht und an zwei weiteren Orten die Räumlichkeiten von zwei nichtverdächtigen Personen. Eingesetzt waren Beamte des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes sowie Polizeikräfte der Bundespolizei und des Landes Hessen.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) in zwei Fällen dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Mohammad A. gründete im Herbst 2012 in der syrischen Hauptstadt Damaskus eine sogenannte Katiba, der bis zu 50 Kämpfer angehörten. Mit dieser bewaffneten Kampfeinheit gliederte er sich im November 2012 in die ausländische terroristische Vereinigung „Ahfad al-Rasul-Brigaden (AR)“ ein. Bei der AR handelte es sich um einen rund 15.000 Mitglieder starken Militärverband, der zwischen Sommer 2012 und Anfang 2014 existierte und den Sturz des syrischen Regimes mit Waffengewalt herbeiführen wollte. Zur Erreichung ihres Ziels verübte die AR wiederholt auch Sprengstoffattentate auf staatliche Einrichtungen in Syrien. Der Beschuldigte plante und befehligte als Anführer seiner Katiba im März 2013 einen Anschlag auf ein Gebäude der syrischen Sicherheitskräfte im Damaszener Ortsteil Yarmouk.
Spätestens Ende 2013 lief Mohammad A. von der AR zum „Islamischen Staat (IS)“
über. Er legte öffentlich den Treueeid auf die Organisation ab und schloss sich einer IS-Kampfeinheit an, die gegnerische Kämpfer entführte und hinrichtete. Der Beschuldigte war ein Vertrauter eines der Anführer der Einheit und übte als „Emir“ die Kontrolle über einen Checkpoint aus.
Mohammad A. wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 8. März 2023