Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Februar 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen die deutschen und russischen Staatsangehörigen Waldemar W. und Natalie S. erhoben.
Der Angeschuldigte Waldemar W. ist hinreichend verdächtig, mehrfach gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (§ 18 Abs. 1, Abs. 7 Nr. 2 AWG i.V.m. jeweils einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union). Natalie S. ist wegen Beihilfe zu einigen dieser Verstöße angeklagt (§ 18 Abs. 1, Abs. 5 AWG, § 27 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Waldemar W. ist Geschäftsführer zweier von ihm im Saarland gegründeter Unternehmen für den internationalen Handel mit Elektronikbauteilen. In der Zeit von Januar 2020 bis März 2023 führte er in 54 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland aus, das mit der Produktion von militärischem Material und Zubehör befasst ist. Dazu gehört die von den russischen Streitkräften auch derzeit in der Ukraine eingesetzte „Orlan 10“ Drohne. Bauteile der Art, wie sie der Angeschuldigte lieferte, sind gängiger Bestandteil dieses Drohnentypus und von der Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst.
Zur Umgehung der EU-Sanktionen importierte Waldemar W. die betreffenden Waren in der Regel zunächst aus dem Ausland nach Deutschland und exportierte sie sodann – zum Teil über ein von ihm beherrschtes und von Natalie S. geführtes Unternehmen in Baden-Württemberg – nach Russland. Natalie S. unterstützte dieses Vorgehen in
14 Fällen, indem sie gegenüber dem Vorlieferanten erklärte, dass die Güter in Deutschland verbleiben würden. Tatsächlich wurden die Waren jedoch zunächst an zwei in Russland ansässige zivile Scheinfirmen ausgeführt. Diese sorgten in Absprache mit Waldemar W. für eine Weiterleitung an den militärischen Hersteller. Nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 ging Waldemar W. dazu über, die Waren mit Hilfe vorgeschobener Empfänger in Drittstaaten unter anderem in Kirgisistan und Hongkong nach Russland zu transportieren.
Der Gesamtwert der verbotswidrig ausgeführten Bauteile beläuft sich auf etwa 875.000 Euro.
Waldemar W. befindet sich seit dem 9. März 2023 in Untersuchungshaft, zunächst auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim, der am 28. August 2023 durch einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt wurde (vgl. Pressemitteilung Nr. 39 vom 29. August 2023). Natalie S. befand sich ab dem 9. März 2023 auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim ebenfalls in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde am 31. Mai 2023 durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs außer Vollzug gesetzt.
(c) Generalbundesanwalt, 05.03.2024