Die Bundesanwaltschaft hat heute (14. Dezember 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs den im Libanon geborenen Abdelhamid Al A.
den ägyptischen Staatsangehörigen Mohamed B. sowie den niederländischen Staatsangehörigen Nazih R. festnehmen lassen.
Vorläufig festgenommen wurde weiter der im Libanon geborene Ibrahim El-R.
Die Festnahme von Abdelhamid Al A., Mohamed B. und Ibrahim El-R. erfolgte durch Beamte des Bundeskriminalamts in Berlin. Nazih R. wurde auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs durch die niederländische Polizei in Rotterdam festgenommen.
Die Beschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB).
Den Beschuldigten wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die HAMAS („Harakat al-Muqawama al-Islamiya“) ist eine Organisation mit
militant-islamistischer Ausrichtung. Ihr erklärtes Ziel ist die Vernichtung Israels und die Errichtung eines palästinensischen Staates unter Geltung der Scharia auf dem gesamten ehemals britischen Mandatsgebiet Palästina zwischen Mittelmeer und Jordan. Die Gruppierung lehnt jegliche säkulare Staatlichkeit als gottlos ab und sieht in der Scharia die einzig legitime Grundlage staatlichen Handelns.
Die politische Führung der HAMAS besteht aus einer Inlandsführung im Gazastreifen und einer Auslandsführung in wechselnden Ländern. Den militärischen Flügel bilden die „Izz al-Din al-Qassem“-Brigaden. Deren Zellen haben seit Gründung der Organisation 1987 zahlreiche Selbstmordanschläge gegen israelische Ziele ausgeführt. Sie sind auch verantwortlich für Entführungen und gezielte Tötungen israelischer Staatsbürger sowie den Beschuss Israels mit Raketen und Mörsergranaten. Am 7. Oktober 2023 drangen im Zuge eines massiven Terrorangriffs HAMAS-Kämpfer auf israelisches Staatsgebiet ein und ermordeten oder entführten dort eine große Zahl von Zivilisten.
Abdelhamid Al A., Mohamed B., Ibrahim El-R. und Nazih R. sind seit Jahren Mitglieder der HAMAS und beteiligten sich an Auslandsoperationen der Vereinigung. Sie verfügten über eine enge Anbindung an Führungskräfte der „Izz al-Din al-Qassem“-Brigaden. Hierzu gehörte auch der vor kurzem getötete stellvertretende Kommandeur der „Izz al-Din al-Qassem“-Brigaden, Khalil Hamed Al Kharraz. Spätestens ab dem Frühjahr 2023 war Abdelhamid Al A. damit befasst, im Auftrag der HAMAS ein Erddepot mit Waffen in Europa ausfindig zu machen, das die Organisation dort in der Vergangenheit konspirativ angelegt hatte. Seine Weisungen nahm er von Führungskadern der HAMAS im Libanon entgegen. Die Waffen sollten nach Berlin verbracht und für mögliche Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Europa bereitgehalten werden. Im Oktober 2023 machten sich Abdelhamid Al A., Mohamed B. und Nazih R. in unterschiedlicher Personenzusammensetzung mehrfach von Berlin aus auf die Suche nach den Waffen. Unterstützt wurden sie dabei von Ibrahim El-R.
Abdelhamid Al A., Mohamed B. und Ibrahim El-R. werden im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird im Falle von Ibrahim El-R. über den Erlass eines Haftbefehls entscheiden und den beiden anderen Beschuldigten die Haftbefehle eröffnen.
(c) Generalbundesanwalt, 14.12.2023