Die Bundesanwaltschaft hat am 5. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen Peter K. und Thomas W. erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verabredet zu haben (§ 30 Abs. 2 StGB i. V. m. § 311 Abs. 1 StGB in der Fassung vom 1. April 1987).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Peter K. und Thomas W. schlossen sich spätestens im Herbst 1994 gemeinsam mit einem weiteren, inzwischen verstorbenen Komplizen zu einer Vereinigung namens „Das K.O.M.I.T.E.E.“ zusammen. Die Gruppierung war von einer linksextremistischen Ideologie geprägt und hatte es sich zum Ziel gesetzt, gesellschaftspolitische Veränderungen durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen herbeizuführen. Die Angeschuldigten und ihr Komplize planten, am 11. April 1995 eine Justizvollzugsanstalt in Berlin-Grünau zu sprengen, welche seinerzeit zu einem Abschiebegefängnis umgebaut wurde. Zur Vorbereitung des Anschlags befüllten sie vier Propangasflaschen mit insgesamt über 120 Kilogramm explosivem Material und präparierten diese mit selbstgebauten Zeitzündern. Allerdings wurden sie bei der Umladung der Sprengvorrichtungen auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt von einer zufällig vorbeifahrenden Polizeistreife gestört. Daraufhin flüchtete die Gruppe unverrichteter Dinge.
Generalbundesanwalt, 07.01.2025