Die Bundesanwaltschaft hat am 19. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Manfred J. erhoben.
Gegen den Angeschuldigten besteht hinreichender Tatverdacht wegen versuchten Mordes (§ 212 Abs. 1, §§ 211, 22, 23 Abs. 1 StGB), gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB), gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5), Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 114 Abs. 1 und 2 StGB), fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 und 2 StGB) und unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Manfred J. vertritt eine „Reichsbürger“-Ideologie. Er leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennt hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten nicht an. Aus dieser Gesinnung heraus entzog sich der Angeschuldigte am späten Abend des 7. Februar 2022 im Landkreis Lörrach einer Verkehrskontrolle durch mehrere Polizeibeamte, indem er mit seinem Pkw einen ihm entgegenlaufenden Polizisten frontal anfuhr. Dabei nahm er in Kauf, den Polizisten auch tödlich zu verletzen. Nachdem dieser in Bauchlage auf der Motorhaube zu liegen kam, hielt Manfred J. nicht an, sondern beschleunigte nochmals. Von einer Weiterfahrt ließ er sich selbst durch mehrere Schüsse nicht abhalten, welche die Beamten mit ihren Dienstwaffen auf sein Fahrzeug abgaben und von denen einer ihn am Oberarm verletzte. Vielmehr lenkte der Angeschuldigte seinen Pkw schließlich so zur Seite, dass der Polizist von der Motorhaube auf die Straße stürzte und sich schwere Verletzungen, vor allem am Kopf, zuzog. Auch danach setzte der Angeschuldigte seine Fahrt trotz der Verfolgung und des Schusswaffeneinsatzes der Polizei fort. Auf Grund vorherigen Alkoholkonsums befand sich Manfred J. zum Zeitpunkt des Geschehens in einem fahruntüchtigen Zustand.
Der Angeschuldigte wurde am 7. Februar 2022 festgenommen. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, zunächst auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Lörrach, seit dem 13. Juli 2022 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 14. Juni 2022 wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Nr. 3a) GVG) übernommen.
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 12. September 2022