Die Bundesanwaltschaft hat am 22. Februar 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen den syrischen Staatsangehörige Ahmad H. I. erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und sich mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§ 89a Abs. 2a StGB, §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Daneben werden ihm Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 7 KrWaffKontrG) und das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, Abs. 3 Nr. 2 lit. b WaffG, § 26 StGB) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Ahmad H. I. reiste im April 2019 über Griechenland und die Türkei nach Syrien aus, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Er wollte sich zum Kämpfer ausbilden lassen und für die Organisation an Kampfhandlungen oder Anschlägen beteiligen. Da ihm Kampfeinsätze allerdings aufgrund einer Verletzung nicht möglich waren, fungierte er als Ansprechpartner für mindestens zwei weibliche IS-Anhängerinnen, die ihre Flucht aus einem kurdischen Lager planten. Seine ebenfalls zum IS gehörende Ehefrau unterwies er im Umgang mit einem Sturmgewehr. Im Oktober 2019 kehrte Ahmad H. I. nach Deutschland zurück. Von hier aus verbreitete er IS-Propagandamaterial und setzte seine Unterstützung für in Syrien inhaftierte weibliche IS-Mitglieder fort. Über Mittelsmänner in Syrien erwarb er drei Sturmgewehre und eine halbautomatische Schusswaffe mitsamt passenden Magazinen und Munition, die er im Anschluss an seine geplante Rückkehr nach Syrien im Kampf für den IS verwenden wollte.
Der Angeschuldigte wurde am 16. August 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 49 vom 16. August 2022 und Nr. 50 vom 17. August 2022).
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 15. März 2023