Die Bundesanwaltschaft hat am 15. Februar 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Marcia M. erhoben.
Die Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. Zudem wird ihr ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) zur Last gelegt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Marcia M. ist Anhängerin des salafistischen Islam. Im September 2015 reiste sie mit ihrem Ehemann nach islamischem Ritus von Deutschland aus in die Türkei, um sich sodann nach Syrien zu der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu begeben. Dort angekommen, schlossen sich die beiden dem IS als Mitglieder an. Die Angeschuldigte nahm in Raqqa an einer ideologischen Schulung der Vereinigung teil und erhielt Unterricht im Umgang mit Schusswaffen. Im Dezember 2015 bezogen sie und ihr Mann ein vom IS zur Verfügung gestelltes Haus in der Umgebung von Mossul (Irak). Dessen rechtmäßige Bewohner waren vor dem IS geflohen oder von der Organisation vertrieben worden. Im Februar 2016 kehrte das Paar nach Raqqa zurück. Marcia M. trat einem Frauen-Bataillon des IS bei und erklärte sich zu Selbstmordattentaten bereit. Bei der Einheit absolvierte sie ein Schießtraining und wurde in die Herstellung von Sprengstoff eingewiesen. In der Folge stellte sie selbst Sprengstoffgürtel her. Zudem übersetzte die Angeschuldigte propagandistische Schriften für den IS. Für ihren Ehemann führte sie den Haushalt, was auch dazu diente, diesem die Teilnahme an Kampfeinsätzen zu ermöglichen. Für ihre Tätigkeiten erhielten die Eheleute eine monatliche Alimentation von der Vereinigung. Im Herbst 2016 planten in Syrien aufhältige IS-Mitglieder einen terroristischen Anschlag auf ein deutsches Musikfestival und rekrutierten dafür Kämpfer, die nach Deutschland geschleust werden sollten. Marcia M. war in das Vorhaben eingebunden und warb zwei in Deutschland aufhältige „Glaubensschwestern“ an, welche die Attentäter in der Bundesrepublik hätten heiraten und beherbergen sollen, um ihnen hier bis zur Begehung des Anschlags ein unauffälliges Leben zu ermöglichen. Die Ausreise der beiden ausgewählten IS-Kämpfer scheiterte, da die Grenze nicht mehr passierbar war.
Marica M. befand sich seit Oktober 2017 im Gewahrsam von kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland am 5. Oktober 2022 wurde sie am Flughafen Frankfurt am Main aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 60 vom 6. Oktober 2022).
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 27. Februar 2023