Die Bundesanwaltschaft hat am 20. September 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Hanna S. erhoben.
Die Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129 Abs. 1 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihr auch ein versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) sowie gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 StGB) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Hanna S. schloss sich spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung an. Deren Angehörige teilen eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Die Vereinigung hatte es sich zum Ziel gesetzt, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen. Vor diesem Hintergrund verübten Mitglieder der Vereinigung im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Personen, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten „Tags der Ehre“, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.
Hanna S. beteiligte sich zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung an zwei Überfällen auf insgesamt drei Personen an öffentlichen Plätzen in Budapest. In beiden Fällen verfolgte die Gruppierung die Opfer zunächst für eine kurze Zeit unauffällig, um sodann mit Schlagwerkzeugen blitzartig einen zeitlich begrenzten Angriff von etwa 30 Sekunden auszuführen. Bei dem ersten Vorfall am 10. Februar 2023 brachte ein Vereinigungsmitglied den Geschädigten mit einem Teleskopschlagstock zu Boden. Dort traten und schlugen ihn dann auch andere Mitglieder mit Schlagstöcken und sonstigen Schlagwerkzeugen wiederholt mit großer Wucht in den Bereich von Kopf und Oberkörper. Einige Gruppenmitglieder, darunter die Angeschuldigte, fixierten die Beine und Arme des Geschädigten am Boden, um ihn daran zu hindern, eine Schutzhaltung einzunehmen. Das Opfer erlitt dadurch erhebliche Kopfwunden, die zum Tode hätte führen können.
Bei dem zweiten Vorfall am 11. Februar 2023 schlug die Gruppierung auf die beiden Geschädigten mit Schlagstöcken und einem kleinen Hammer ein. Eines der Opfer erhielt mindestens 15 Schläge überwiegend am Kopf, das andere wurde ebenfalls von mehreren Schlägen getroffen. Anschließend besprühten die Angreifer die Geschädigten mit Pfefferspray. Diese trugen multiple Kopfplatzwunden und Prellungen davon.
Die Angeschuldigte wurde am 6. Mai 2024 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
(c) Generalbundesanwalt, 08.10.2024