Mit Ablauf des Monats November 2021 ist Frau Richterin am Bundesverwaltungsgericht Anne-Kathrin Fricke nach mehr als 14-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit eingetreten. Mit Ablauf der Freistellungsphase Ende Mai 2023 wird Frau Fricke in den Ruhestand versetzt.
Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Fricke 1987 in Karlsruhe. Nach Stationen am dortigen Amtsgericht, Verwaltungsgericht und Landratsamt wurde sie im April 1993 an das Bundesverfassungsgericht und zwei Jahre später an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgeordnet. Am 1. April 1997 wurde Frau Fricke zur Richterin am Verwaltungsgerichtshof befördert. Ab April 2004 war sie für ein Jahr an das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg abgeordnet.
Im Juli 2007 wurde Frau Fricke zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt und dem für die Verfahren aus den Gebieten des Ausländerrechts zuständigen 1. Revisionssenat zugewiesen. Bis Ende Juni 2011 gehörte sie zusätzlich dem für Verfahren aus den Gebieten des Asylrechts und des Ausländerrechts zuständigen 10. Revisionssenat an. Weiterhin war sie auf den Gebieten des Rechts der Vertriebenen, der Sowjetzonenflüchtlinge und der politischen Häftlinge sowie des Staatsangehörigkeitsrechts tätig.
Frau Fricke war zudem über viele Jahre Prüferin für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung im Land Baden-Württemberg. Der Fachöffentlichkeit ist sie darüber hinaus als Mitautorin des Handbuchs des öffentlichen Baurechts bekannt. Ab Juni 2012 war Frau Fricke Mitglied im Expertenforum beim Informationszentrum Asyl und Migration.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2021