Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüssen vom 12. Oktober 2022 auf die Beschwerden der Stadt Datteln und der Betreiberin des Kraftwerks die Revisionen gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26. August 2021 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Das Oberverwaltungsgericht hatte mit den angefochtenen Urteilen den Normenkontrollanträgen eines Umweltverbandes, der Stadt Waltrop und mehrerer Privatpersonen stattgegeben und den 2014 erlassenen Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für das – bereits errichtete – Steinkohlekraftwerk Datteln 4 schaffen.
BVerwG 4 BN 50.21 – Beschluss vom 12. Oktober 2022
BVerwG 4 BN 51.21 – Beschluss vom 12. Oktober 2022
BVerwG 4 BN 52.21 – Beschluss vom 12. Oktober 2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 13.10.2022