Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde heute das letzte noch anhängige Klageverfahren gegen den Lückenschluss der A 44 zwischen Ratingen und Heiligenhaus abgeschlossen.
Die Kläger, deren Grundstücke für den Neubau der Autobahn in Anspruch genommen werden, machten geltend, vor Erlass des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3. November 2023 hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen. Der Beschluss sieht im Bereich des Homberger Bach- und des Kaltenbachtals die Errichtung eines Nebenwegs, die Verlegung des Wittenhauswegs sowie die Errichtung einer Behelfsbrücke vor und ändert die Pfeilerstellungen und Abmessungen zweier Autobahnbrücken. Auch hiergegen erhoben die Kläger Einwände.
In der mündlichen Verhandlung einigten sich die Beteiligten auf Anregung des Gerichts bezüglich des Nebenwegs und erklärten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt.
BVerwG 9 A 14.23
Bundesverwaltungsgericht, 04.12.2024