1. Allgemeiner Überblick
Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr nahezu gleichgeblieben. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 977 Verfahren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von lediglich 0,3 % gegenüber dem Jahr 2022.
Die Zahl der Erledigungen stieg um 5,3 % auf 1027 (Vorjahr: 975). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren lag damit deutlich unter der Vorjahreszahl
(539 gegenüber 589 im Vorjahr).
Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:
2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren
Die Dauer der Revisionsverfahren ist insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen,
gestiegen: sie betrug durchschnittlich 14 Monate und 17 Tage gegenüber 12 Monaten und 4 Tagen im Jahr 2022. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr mit 15 Monaten und 6 Tagen deutlich weniger gestiegen.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtdauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren zeigt die nachfolgende Übersicht:
(Diese Abbildung entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument)
Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben:
Durchschnittlich waren sie in 4 Monaten und 14 Tagen (2022: 4 Monate und 13 Tage) erledigt. Von den Beschwerdeverfahren konnten 52,44 % innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht – und 67,71 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.
3. Erstinstanzliche Verfahren
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet gemäß § 50 Abs. 1 VwGO in den dort genannten Fällen im ersten und letzten Rechtszug. Im Jahr 2023 sind insgesamt 92 Klagen und 31 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eingegangen, für die das Gericht erstinstanzlich zuständig ist. Die Verfahren betreffen insbesondere Infrastrukturvorhaben, Vereinsverbote und das Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Verfahren über Infrastrukturvorhaben
In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, sind im Jahr
2023 52 und damit mehr als doppelt so viele Klagen wie im Vorjahr (2022: 23) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 18 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren 5 Anträge mehr als im Jahr 2022 (13).
Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 14, im Schienenwegerecht 2, im Energieleitungsausbaurecht 25 und in Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz sind 11 Klagen eingegangen.
Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte betrug 10 Monate und 17 Tage und ist damit gegenüber den Vorjahren deutlich verkürzt worden.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Dauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:
Vereinsverbotsverfahren
In den Vereinsverbotsverfahren, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, sind im Jahr 2023 15 und damit mehr Klagen als im Vorjahr (2022: 2) eingegangen.
Die durchschnittliche Dauer der Verfahren betrug 23 Monate und 2 Tage.
Verfahren zum Wirtschaftsverwaltungsrecht
In den Verfahren zum Wirtschaftsverwaltungsrecht/Energiesicherungsgesetz, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist, sind im Jahr 2023 3 Klagen eingegangen.
Die durchschnittliche Dauer der Verfahren betrug 7 Monate und 24 Tage.
(c) Bundesverwaltungsgericht, 14.03.2024