Heute wurde die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Susanne Rublack zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ernannt.
Frau Dr. Rublack wurde 1962 in Konstanz geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Von 1989 bis 1992 war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin, die sie im Mai 1993 zum Doktor der Rechte promovierte. In Berlin legte sie 1994 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Dr. Rublack beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Im August 1999 wurde sie zur Oberregierungsrätin und im November 2001 zur Verwaltungsdirektorin ernannt. Einer Abordnung als Richterin kraft Auftrags an das Verwaltungsgericht Schleswig ab 2002 schloss sich im Februar 2004 ihre Versetzung dorthin unter Ernennung zur Richterin am Verwaltungsgericht an. Ab Mai 2006 war Frau Dr. Rublack für zwei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Einer Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Jahr 2009 folgte im September 2010 ihre Versetzung dorthin unter Ernennung zur Richterin am Oberverwaltungsgericht.
Seit ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht im Februar 2015 gehörte Frau Dr. Rublack dem u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht zur Regelung von Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat an. Zudem war sie von Februar 2015 bis Oktober 2019 dem u.a. für das Kommunalrecht, das Recht der freien Berufe und das Kammerrecht zuständigen 10. Revisionssenat zugewiesen. Von August bis Dezember 2020 gehörte sie auch dem damals hauptsächlich für das Eisenbahnplanungsrecht und das Umweltschutzrecht zuständigen 7. Revisionssenat und dem zu diesem Zeitpunkt für das Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Revisionssenat an. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Frau Dr. Rublack von September 2015 bis Juni 2020 auslandsbeauftragte Richterin und dabei insbesondere für die Beziehungen zum Conseil d’État, dem französischen Staatsrat und zugleich obersten Verwaltungsgericht, zuständig.
Frau Dr. Rublack tritt die Nachfolge des im September 2022 zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannten früheren Vizepräsidenten Prof. Dr. Andreas Korbmacher an. Sie übernimmt den Vorsitz des 10. Revisionssenats, der nunmehr neben dem Informationsfreiheitsrecht auch für das Natur- und Landschaftsschutzrecht sowie weitere Bereiche des Umweltrechts zuständig ist.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 31. Januar 2023