Der 1. Wehrdienstsenat verhandelt am 29. und 30. Mai 2024 erneut über einen Antrag eines Soldaten gegen die Verpflichtung zur Duldung der Covid-19-Impfung. Das Bundesministerium der Verteidigung hat während der Covid-19-Pandemie im November 2021 die allgemeinen Regelungen (AR) A1-840/8-4000 zur Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A 840/8 „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ dahingehend geändert, dass alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr neben der Tetanus-, Diphterie-, Pertussis-, Influenza-, Hepatitis- und FSME-Impfung auch die Covid-19-Impfung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG zu dulden haben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung vom 7. Juli 2022 (1 WD 2.22 – BVerwGE 176, 138) als rechtmäßig angesehen.
Zugleich hat es das Bundesministerium der Verteidigung aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu evaluieren und zu überwachen. Der Antragsteller hat sich bereits gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet und hält ihre Beibehaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig.
(c) BVerwG, 14.05.2024