Am 30. Juli 2024 verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ (Aktenzeichen 2 BvF 1/23 u.a.). Bereits am Vortag war eine Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über das Internet öffentlich zugänglich.
Die Untersuchung des Vorfalls durch den Direktor beim Bundesverfassungsgericht ist abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass eine PDF-Datei mit einer Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über eine URL abgerufen werden konnte. Die Untersuchung hat bestätigt, dass hierfür eine technische Funktion ursächlich war. Die PDF-Datei wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls noch am Abend des 29. Juli 2024 gelöscht. Die ursächliche technische Funktion wurde am 30. Juli 2024 dauerhaft deaktiviert.
Bundesverfassungsgericht, 27.11.2024