Der Bundesrat hat heute (24. November) den Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Dr. Frank soll im Zweiten Senat Nachfolger von Peter Müller werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich gratulierte in Berlin: „Dr. Peter Frank ist eine exzellente Wahl. Er ist ein absoluter Ausnahmejurist, bei dem unser Grundgesetz in den allerbesten Händen ist. Es freut mich sehr, dass Deutschlands höchstes Gericht von einem herausragenden Juristen aus Bayern verstärkt wird. Diese Wahl ist auch für die bayerische Justiz eine große Ehre.“
Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank (55) begann seine juristische Karriere im Freistaat. Dr. Frank studierte Rechtswissenschaft in Würzburg und München und bestand beide Examina jeweils als Landesbester in Bayern. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft, beim Land- und Oberlandesgericht, im bayerischen Staatsministerium der Justiz und in der Berliner Landesvertretung des Freistaats wurde er im März 2015 zum Generalstaatsanwalt in München ernannt. Im Alter von nur 47 Jahren wurde er der jüngste Generalbundesanwalt in Karlsruhe.
Eisenreich: „Peter Frank vereint umfangreiche Erfahrung in den höchsten Ämtern der bayerischen Justiz, enorme fachliche Expertise, hohe Belastbarkeit und großes Gespür. Er war ein herausragender Generalbundesanwalt – eine hochsensible und komplexe Aufgabe in schwierigen Zeiten – und ist eine erstklassige Wahl für das Bundesverfassungsgericht. Er hat den Kampf gegen Terrorismus entschlossen und konsequent geführt. Für seinen großen persönlichen Einsatz für Bayern und Deutschland danke ich herzlich. Für die bedeutsame Aufgabe als Bundesverfassungsrichter wünsche ich ihm alles Gute, eine glückliche Hand und viel Erfolg.“
(c) StMJ, 24.11.2023