Mit Ablauf des 30. Juni 2024 ist der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bernd Schütze mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.
Prof. Dr. Bernd Schütze, geboren 1958, war von 1983 bis 1987 wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg. 1992 trat er nach zweijähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt zunächst beim Verwaltungsgericht Freiburg in den Justizdienst des Landes Baden – Württemberg ein. Nach einer Abordnung an das Bundesverfassungsgericht von Dezember 1995 bis Mai 1999 und daran anschließend an das Landessozialgericht Baden-Württemberg wurde Prof. Dr. Schütze im September 2000 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. 2002 war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht und ab April 2003 an das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung abgeordnet, bevor er ab Juli 2005 die Aufgabe des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Freiburg übernahm.
Seit dem 1. Juli 2007 war Prof. Dr. Schütze Richter am Bundessozialgericht. Zunächst war er dem für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung sowie die Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat des Gerichts zugewiesen, bevor er 2013 in den 14. Senat als einem der für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate wechselte. Diesem gehörte er bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im November 2020 und der damit verbundenen Übernahme des Vorsitzes im 3. Senat des Gerichts an. Von 2010 bis 2022 war er neben weiteren Tätigkeiten für das Gericht Mitglied im und Vorsitzender des Richterrats des Bundessozialgerichts.
Bernd Schütze ist nebenamtlich als Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg der Lehre verbunden sowie Autor, Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zum Sozialverwaltungsverfahrensrecht und Sozialdatenschutz. Diese Tätigkeiten setzt er auch nach Eintritt in den Ruhestand fort.