Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ist Dr. Markos Uyanik zum Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. 

Dr. Markos Uyanik ist 1977 in Köln geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und nach Abschluss des zweiten Staatsexamens war er von 2005 bis 2009 für Anwaltskanzleien in Aachen, Köln und Krefeld mit dem Schwerpunkt Zivilrecht tätig, zuletzt als Fachanwalt für Versicherungsrecht. 2009 trat er in den Richterdienst der nordrheinwestfälischen Sozialgerichtsbarkeit ein. Von 2009 bis 2018 war Dr. Uyanik beim Sozialgericht Duisburg tätig, ab 2016 als aufsichtführender Richter und weiterer ständiger Vertreter des Präsidenten des Sozialgerichts. Im Juni 2018 erfolgte die Ernennung zum Richter am Landessozialgericht. Berufsbegleitend schloss er im Jahr 2017 seine Promotion an der Universität zu Köln am Lehrstuhl von Prof. Dr. Ulrich Preis im Bereich des Sozialrechts ab („Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen nach dem SGB II im Konflikt zur Minderjährigenhaftungsbeschränkung nach § 1629a BGB“). 

Von Oktober 2022 bis Ende Februar 2023 war Dr. Uyanik als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht und danach bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundessozialgericht als Referent an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin abgeordnet. Nebenamtlich ist Dr. Uyanik als Lehrbeauftragter an der Universität Duisburg-Essen im Leistungs- und Leistungserbringerrecht nach dem SGB V tätig. Er ist ausgebildeter Mediator und Güterichter und nebenamtlich Schiedsperson nach dem SGB V.

Als Autor befasst er sich insbesondere mit dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dem Krankenversicherungsrecht.

Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat den Richter Dr. Markos Uyanik dem für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen 5. Senat des Bundessozialgerichts zugewiesen.

(c) BSG, 01.07.2024

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