Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Andreas Heinz zum Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts ernannt. Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihm am 24. August 2023 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ernennungsurkunde. Er folgt in diesem Amt auf Dr. Miriam Meßling, die am 31. März 2023 zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde.
Andreas Heinz, 1963 im südpfälzischen Landau geboren, studierte in Mainz und Freiburg Rechtswissenschaften. Er begann seine richterliche Laufbahn 1991 am Landgericht Koblenz. Nach seinem Wechsel in die rheinland-pfälzische Sozialgerichtsbarkeit wurde er im Februar 1995 zum Richter am Sozialgericht und im März 1999 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Andreas Heinz war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Jahren 1996 und 1997 an das Bundessozialgericht sowie von 2000 bis 2003 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.
Seit August 2008 ist Andreas Heinz Richter am Bundessozialgericht. Er gehörte zunächst dem für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat an. Seit Januar 2017 ist er Mitglied des für das Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung zuständigen 12. Senats. Er war zunächst stellvertretender Vorsitzender und wurde zum 1. Januar 2020 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt.
Andreas Heinz war von Juli 2009 bis Juni 2017 richterlicher Referent für Informationstechnik. Er gehörte von 2015 bis 2022 dem Präsidium an und war von 2021 bis 2022 Mitglied des Präsidialrats. Seit 2016 ist er Vorsitzender des Veröffentlichungsausschusses der Herausgebergesellschaft der Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts.
Andreas Heinz ist als Autor und Herausgeber, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung sowie des Arbeitsförderungs- und des Verfahrensrechts, hervorgetreten.
(c) BSG, 25.08.2023