Richter am Bundesfinanzhof Roger Görke ist mit Ablauf des Monats April 2023 in den Ruhestand getreten.
Der in Hamburg gebürtige Steuerjurist begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Referendarzeit 1988 im höheren Dienst der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Hier war er mehrere Jahre als Sachgebietsleiter im Finanzamt Hamburg-Schlump und dem Finanzamt für Körperschaften Hamburg-Ost tätig. Mitte 1996 entschied er sich für die Finanzgerichtsbarkeit und wechselte als Richter an das Finanzgericht Hamburg, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im Oktober 2005 angehörte.
Im Bundesfinanzhof wies das Präsidium Herrn Görke dem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie die Gewerbesteuer von Körperschaftsteuerpflichtigen, das Kindergeld und die Investitionszulage zuständigen III. Senat zu, dem er bis zu seinem Ausscheiden angehörte. In den mehr als 17 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat er die Rechtsprechung „seines“ III. Senats, dessen stellvertretender Vorsitzender er über viele Jahre gewesen war, wesentlich mitbestimmt. Überdies war Roger Görke neun Jahre Mitglied des Großen Senats des Bundesfinanzhofs und hat in dieser Eigenschaft an besonders wichtigen Entscheidungen des Gerichts mitgewirkt.
Über mehrere Jahre hinweg hat sich Roger Görke zudem als Präsidiumsmitglied für die Belange des Bundesfinanzhofs engagiert.
Der steuerlichen Fachwelt ist er als Mitautor von Standardkommentaren zur Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung sowie zum Einkommensteuergesetz bekannt.
Quelle: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung vom 2. Mai 2023