Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Harald Jatzke tritt mit Ablauf des Monats September 2024 in den Ruhestand.

Seine berufliche Laufbahn begann Prof. Dr. Jatzke nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und dem anschließenden Referendariat im Jahr 1990 zunächst im höheren Dienst der Bundesfinanzverwaltung bei der Oberfinanzdirektion Düsseldorf. 1991 wechselte er ins Bundesministerium der Finanzen, wo er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof als Referent zunächst in der Zollabteilung in Bonn und danach in der Steuerabteilung in Berlin tätig war. Während dieser Zeit war er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet und weitere zwei Jahre als Nationaler Experte bei der Europäischen Kommission in Brüssel tätig.

Prof. Dr. Jatzke wurde zum 01.01.2004 zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt und vom Präsidium des Gerichts dem VII. Senat zugewiesen, der neben dem Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht auch mit dem Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst ist. Seit September 2015 war er ständiger Vertreter des Vorsitzenden, bevor er im November 2017 zunächst den Vorsitz im XI. (Umsatzsteuer-)Senat übernahm und ein Jahr später als Senatsvorsitzender in „seinen Zollsenat“ zurückkehrte. Von Januar 2021 bis Ende Februar 2022 war er zusätzlich Vorsitzender des V. Senats.

In den mehr als 20 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Prof. Dr. Jatzke in drei Fachsenaten und auch im Großen Senat, dem er seit 2018 angehörte, grundlegende und richtungweisende Entscheidungen maßgeblich mitbestimmt. Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Herr Prof. Dr. Jatzke in- und außerhalb des Gerichts in vielfältiger Weise. So war er viele Jahre Mitglied des Präsidiums des Bundesfinanzhofs und nichtständiger Beisitzer beim Dienstgericht des Bundes. Darüber hinaus vertrat er den Bundesfinanzhof als „der Vertreter des BFH im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht“ auf Fachkongressen, bei Auslandsprojekten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit sowie bei zahlreichen Missionen im Rahmen des EU-Programms Technische Unterstützung und Informationsaustausch (TAIEX).

Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Prof. Dr. Jatzke 16 Jahre Lehrbeauftragter an der Eberhard Karls Universität Tübingen, die ihn im Dezember 2012 zum Honorarprofessor ernannte. Der Fachwelt ist er neben der Vortrags- und Lehrtätigkeit als Autor zahlreicher Publikationen zum Verbrauchsteuerrecht, als Herausgeber eines Kommentars zum Unionszollkodex sowie als Mitautor in Standardkommentaren zum Verfahrensrecht und zur Umsatzsteuer bekannt.

(c) BFH, 30.09.2024

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