Der Bundesfinanzhof führte seine traditionelle Pressekonferenz erstmals in einem Hybrid-Format durch. Damit war es möglich, einerseits solchen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen, für die die Anreise zum Gericht nicht in Betracht kam, andererseits den Charakter als Präsenzveranstaltung zu wahren. Zeitgleich mit der Pressekonferenz wurde der Jahresbericht 2023 auf der Webseite des Bundesfinanzhofs (www.bundesfinanzhof.de) veröffentlicht.
Im Rahmen der Pressekonferenz gab der Präsident des Bundesfinanzhofs einen Rückblick auf das vergangene Jahr, dem folgte ein Ausblick auf die im Jahr 2024 zur Entscheidung anstehenden Revisionen mit besonderer Bedeutung. Beispielhaft nannte der Präsident die Verfahren, in denen sich der Bundesfinanzhof erstmals mit der „neuen“ Grundsteuer befassen wird.
Die Geschäftslage des Bundesfinanzhofs hat sich im abgelaufenen Jahr nicht wesentlich verändert. Die elf Senate des Bundesfinanzhofs haben im Berichtsjahr 2023 insgesamt 1.994 Verfahren erledigt, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 7 % entspricht. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 1.816. Dadurch hat sich der Bestand an unerledigten Verfahren um rund 180 Fälle verringert.
Hervorzuheben ist die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen. Sie lag in den Revisionsverfahren, in denen die eigentlichen Sachfragen des Steuerrechts entschieden werden, bei 44 % nach 45 % im Jahr 2022. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden war ein leichter Anstieg der Erfolgsquote von 14% im Vorjahr auf 15 % im Berichtsjahr zu verzeichnen. Bezogen auf alle Verfahren wurden 17 % der Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim Bundesfinanzhof lag bei 11 Monaten. Dass die durchschnittliche Laufzeit bei den Revisionen von 23 Monaten im Vorjahr auf knapp 25 Monate leicht gestiegen ist, beruht unter anderem darauf, dass die Senate ihr Augenmerk verstärkt auf den Abbau älterer Verfahren gelegt haben. So sind aktuell nur noch 30 der zum Jahresende offenen Verfahren (1,75 %) vor 2021 beim Bundesfinanzhof eingegangen. Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte –gegenüber dem Vorjahr unverändert– 9 Monate.
(c) BFH, 27.02.2024