Der Bundespräsident hat Dr. Volker Pfirrmann zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof (BFH) ernannt. Die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz Dr. Angelika Schlunck überreichte gestern dem neuen Senatsvorsitzenden seine Ernennungsurkunde in Berlin.

Das Präsidium des BFH hat Dr. Pfirrmann den Vorsitz des VII. Senats übertragen, der neben dem Zoll-, Marktordnungs- und Verbrauchsteuerrecht auch mit den Haftungs- und Vollstreckungssachen sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst ist.

Dr. Pfirrmann begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1996 in der Justiz des Landes Baden-Württemberg als Zivilrichter beim Amtsgericht Stuttgart und von 1997 bis 2002 als Staatsanwalt in der Steuerstrafabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Im Anschluss an eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht wechselte er Ende 2004 in die Finanzgerichtsbarkeit. Dort war er – unterbrochen durch eine nochmalige zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof – als Richter am Finanzgericht in den Stuttgarter Senaten des Finanzgerichts Baden-Württemberg tätig.

Mit Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 05.11.2011 wurde er zunächst dem III. Senat zugewiesen und war seit März 2014 Mitglied des I. Senats, der insbesondere für das Internationale Steuerrecht und das Körperschaftsteuerrecht zuständig ist. Neben seiner richterlichen Tätigkeit wurde er 2019 zum Richter für Angelegenheiten der Bibliothek und anschließend von Januar 2020 bis 2025 zum Pressesprecher des Bundesfinanzhofs (und Vertreter des Präsidialrichters) bestellt.

BFH, 14.03.2025

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