Mit Wirkung zum 01.07.2023 sind Richterin am Finanzgericht Dr. Sina Baldauf und Richter am Finanzgericht Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt vom Bundespräsidenten zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt worden.

Dr. Baldauf begann ihre berufliche Laufbahn nach der Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2008 in einer international tätigen Anwaltskanzlei in Düsseldorf und wurde im Jahr 2011 zur Steuerberaterin bestellt. Im Januar 2012 nahm sie ihre richterliche Tätigkeit beim Finanzgericht Düsseldorf auf. Dort war sie – unterbrochen durch eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesfinanzhof und eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfahlen – bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof tätig.

Der in Düsseldorf gebürtige Dr. Schmitz-Herscheidt studierte an der Universität Münster Rechtswissenschaften und absolvierte ein einjähriges LL.M.-Studium in Edinburgh. Seine Berufslaufbahn begann er 2005 als angestellter Rechtsanwalt in einer überregional ausgerichteten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Münster. 2009 wechselte er in die Finanzgerichtsbarkeit und war, unterbrochen im Oktober 2020 durch eine mehrmonatige Abordnung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof beim Finanzgericht Münster tätig.

Das Präsidium hat Frau Dr. Baldauf dem vornehmlich für Erbschaft- und Grunderwerbsteuer zuständigen II. Senat zugewiesen. Herr Dr. Schmitz-Herscheidt wird Mitglied des VII. Senats, der neben dem Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit dem Haftungs- und Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst ist.

(c) BFH, 03.07.2023

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