Mit Ablauf des 31. März 2025 ist der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Rüdiger Linck in den Ruhestand getreten.

Herr Dr. Linck wurde im Januar 1959 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und war dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. 1989 wurde er an der Universität Heidelberg mit der Arbeit „Die soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen“ promoviert. Im August 1989 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig.

Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht von 1991 bis 1993 wurde er im Dezember 1993 an das Sächsische Landesarbeitsgericht abgeordnet und im Januar 1994 zum weiteren aufsichtführenden Richter beim Arbeitsgericht Leipzig berufen. Am 1. Februar 1996 wurde er Vorsitzender Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht. Herr Dr. Linck wurde im Mai 2001 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem Fünften Senat zugeteilt. Ab Februar 2007 war er im Sechsten Senat tätig. Dort war er seit dem Jahr 2008 stellvertretender Vorsitzender. Seit November 2009 gehörte er dem Ersten Senat als stellvertretender Vorsitzender an.

Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht am 1. Mai 2014 wurde Herrn Dr. Linck zunächst der Vorsitz des Zehnten Senats übertragen. Am 20. Juni 2017 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Im Oktober 2017 übernahm er den Vorsitz des Fünften Senats, dem er bereits von 2001 bis 2007 angehört hatte. Der Fünfte Senat ist im Wesentlichen zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts, insbesondere des gesetzlichen Mindestlohns und des Gleichstellungsgrundsatzes im Leiharbeitsverhältnis, der Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit und wegen Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der finanziellen Leistungen im Mutterschutz.

Herr Dr. Linck hat die Rechtsprechung auf zahlreichen Gebieten ganz maßgeblich geprägt und fortentwickelt. Während seiner Tätigkeit im Zehnten Senat betraf dies vor allem Fragen der Arbeitsvertragskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Sonderzahlungen und leistungsorientierten Vergütungsbestandteilen. Bedeutsam waren auch die unter seinem Vorsitz ergangenen Entscheidungen zu Reichweite und Kontrolle des Weisungsrechts des Arbeitgebers und zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Hervorzuheben sind die Entscheidungen über die Rechtswirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen nach § 5 TVG, mit denen das vom Gesetzgeber neu geschaffene Verfahren des § 98 ArbGG erstmals verfahrensrechtlich strukturiert und die anzuwendenden materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstäbe umfassend herausgearbeitet wurden.

Der Fünfte Senat hat unter seinem Vorsitz im Dialog mit dem Gerichtshof der Europäischen Union die Voraussetzungen für ein Abweichen vom Grundsatz der Gleichstellung im Leiharbeitsverhältnis durch Tarifvertrag präzisiert, die Kriterien für die Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konkretisiert sowie die Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess und zur Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei der Annahmeverzugsvergütung weiterentwickelt. Auch zahlreiche Vergütungsfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den zeitweiligen Lockdowns hat der Fünfte Senat unter seinem Vorsitz geklärt und einer zugleich dogmatisch überzeugenden und praxistauglichen Lösung zugeführt.

Als Vizepräsident hat Herr Dr. Linck die Verantwortung für das Gericht – auch als langjähriges Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats – mitgetragen. Herr Dr. Linck hat sich mit seiner Persönlichkeit und seinem Engagement um das gute kollegiale Miteinander sehr verdient gemacht. Die Belange der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren ihm dabei ein besonderes Anliegen. In der Gerichtsverwaltung hat er die Modernisierung und Digitalisierung der Gerichtsanwendungen erfolgreich vorangebracht.

Nach dem Ausscheiden der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts a. D. Ingrid Schmidt Ende September 2021 bis zur Ernennung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner Ende Januar 2022 hat er das Bundesarbeitsgericht in seiner souveränen, zugewandten Art vorbildlich geleitet.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit prägte und prägt Herr Dr. Linck als Mitherausgeber und Autor verschiedenste Themen des Arbeitsrechts in hervorzuhebender Weise. Neben zahlreichen Veröffentlichungen zu Entgeltfragen und zum Urlaubsrecht ist er in verschiedenen Kommentaren zum Kündigungsschutzrecht wissenschaftlich hervorgetreten.

Mit ihm verlässt ein Kollege die aktive Richterschaft des Bundesarbeitsgerichts, der wegen seines Sachverstands, seines Scharfsinns und seiner kollegialen Herzlichkeit allseits hochgeschätzt wird.

BAG, 01.04.2025

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