Mit Ablauf des 28. Februar 2023 tritt die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Ulrike Brune in den Ruhestand.
Frau Dr. Brune, geboren 1959 in Berlin, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1986 in Düsseldorf ab. Sie trat nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin 1988 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nord-rhein-Westfalen ein. 1989 wurde sie promoviert. Frau Dr. Brune war zweimal in der Funktion einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin tätig. Von 1991 bis 1992 war sie an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, von 2002 bis 2004 an das Bundesarbeitsgericht. Im Jahr 2006 wurde Frau Dr. Brune in die Landesverwaltung des Freistaats Thüringen versetzt. Dort war sie zunächst als Regierungsdirektorin im Thüringer Justizministerium tätig. 2011 wechselte sie als Richterin am Sozialgericht an das Sozialgericht Gotha.
Frau Dr. Brune wurde im Juli 2014 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem Zehnten Senat zugeteilt. Seit November 2018 war sie stellvertretende Vorsitzende dieses Senats. Frau Dr. Brune hat die Rechtsprechung des Zehnten Senats maßgeblich mitgeprägt. Sie wirkte unter anderem an wichtigen Entscheidungen zu der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) und der Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien mit.
Frau Dr. Brune hat sich im Verein der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts mit Tatkraft und Geschick für die Belange des richterlichen Kollegiums eingesetzt. Sie war im Bundesarbeitsgericht wegen ihrer aufmerksamen und zugewandten Art sehr beliebt und geschätzt.
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung vom 28. Februar 2023