Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen die Vodafone GmbH im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden. Eine Anmeldung ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen bei der jeweiligen Klage ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Betroffene, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Nach Eintragung der Anmeldung im Verbandsklageregister schickt das BfJ den Angemeldeten eine Bestätigung per Post zu.
(c) BfJ, 23.04.204