2022 haben 8.765 Studierende nach durchschnittlich 10,6 Semestern erfolgreich die Erste Juristische Prüfung absolviert. Dies stellt einen Anstieg gegenüber dem Jahr 2021 (8.730) dar. Die bundesweite Bestehensquote beim staatlichen Prüfungsteil beträgt 73,8 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (75,3 %) gesunken.
Mit 58,1 % liegt der Anteil der Frauen dabei auf dem Niveau der vergangenen fünf Jahre (zwischen 56,5 und 58,5%). Die Note „vollbefriedigend“ oder besser erzielten 38,3 % der Kandidatinnen und Kandidaten. Ein „sehr gut“ wurde von 0,4 % aller Geprüften erzielt.
Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es dabei jeweils deutliche Unterschiede. So variiert der Anteil der Frauen an den erfolgreich Teilnehmenden der Prüfung zwischen 53,8 und 64,0 % und die durchschnittliche Studiendauer liegt zwischen ca. 8,6 (Schleswig-Holstein) und 14,4 (Saarland) Semestern. Bei der Notenverteilung haben 54,9 % der Kandidatinnen und Kandidaten in Thüringen „vollbefriedigend“ oder besser erzielt, während in Bremen 17,2 % der Geprüften „vollbefriedigend“ oder besser erreichten.
Die Zweite Juristische Staatsprüfung wurde 2022 von insgesamt 8.414 Personen erfolgreich abgelegt. Dies entspricht einem Anteil von 87,7 % aller Prüfungsteilnehmenden. Der Anteil der Frauen liegt mit 57,6 % leicht unter dem Vorjahreswert (58,3 %). Mit den Noten „vollbefriedigend“, „gut“ und „sehr gut“ haben 21 % der Kandidatinnen und Kandidaten ihr Referendariat abgeschlossen.
Die Bestnote „sehr gut“ ist in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit 0,1 % noch seltener als in der ersten Prüfung.
Das Studium der Rechtswissenschaften endet mit einer zweigeteilten Prüfung aus einem universitären und einem landeseinheitlichen staatlichen Teil. Die Prüfungsgesamtnote für die Erste Juristische Prüfung errechnet sich aus beiden Prüfungsteilen.
Um die Befähigung zum Richteramt zu erwerben, sind der erfolgreiche Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und daran anschließend das Absolvieren des 24-monatigen juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erforderlich. Das Referendariat wiederum wird landeseinheitlich durch die Zweite Juristische Staatsprüfung abgeschlossen.
Die Ausbildungsstatistik, die vom Bundesamt für Justiz erstellt und veröffentlicht wird, kann auf der Internetseite unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik kostenfrei abgerufen werden.
(c) BfJ, 21.03.2023