Die Schriftleitung des Bundesgesetzblatts im Bundesamt für Justiz (BfJ) hat heute die erste Ausgabe des elektronischen Bundesgesetzblatts veröffentlicht.
Damit löst die elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen nach über 73 Jahren das gedruckte Bundesgesetzblatt ab. Im Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Mehr als 8700 Ausgaben später ist am Freitag, dem 30. Dezember 2022, die letzte gedruckte Ausgabe des Bundesgesetzblatts zur Post gegeben worden.
Seit dem 1. Januar 2023 werden Gesetze und Verordnungen des Bundes ausschließlich online auf der neuen Verkündungsplattform des Bundes unter www.recht.bund.de verkündet. Dort kann das digitale Bundesgesetzblatt gelesen, heruntergeladen, gedruckt und über einen Link geteilt werden. Mit verschiedenen Filtern bei der Recherchefunktion können die Verkündungen und Bekanntmachungen gezielt durchsucht werden. Zudem kann ein Newsletter abonniert werden, der regelmäßig über die neuen Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt informiert. Alle Veröffentlichungen erscheinen jeweils als Einzelausgaben im neuen einspaltigen Layout.
Die Veröffentlichungen im elektronischen Bundesgesetzblatt werden von der Schriftleitung im BfJ vorgenommen. Erstmals wird bei der elektronischen Verkündung das digitale Behördensiegel des BfJ zum Einsatz kommen, da jede Ausgabe mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.
Quelle: Bundesamt für Justiz, Pressemitteilung vom 4. Januar 2022