Am 1. Dezember 2022 feiert das Europäische Justizielle Netz (EJN) für Zivil- und Handelssachen sein 20-jähriges Bestehen und kann zu diesem Anlass auf eine internationale Erfolgsgeschichte zurückblicken. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist deutsche Bundeskontaktstelle des Netzes.
Das EJN hat die Aufgabe, die Gerichte in Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen informell im konkreten Einzelfall zu unterstützen, so z. B. bei grenzüberschreitenden Zustellungen und Beweisaufnahmen, bei einfach gelagerten Auskünften zum ausländischen Recht oder bei der Ermittlung von zuständigen Stellen.
Das Rückgrat des EJN bilden die Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks). Als deutsche Bundeskontaktstelle im EJN pflegt das BfJ enge Beziehungen zu den Kontaktstellen in den anderen Mitgliedstaaten – auch durch die Teilnahme an den von der EU-Kommission organisierten Treffen der Kontaktstellen. Gerade diese direkten Kontakte ermöglichen es, Probleme im grenzüberschreitenden Rechtshilfeverkehr für deutsche Gerichte unkompliziert und effektiv zu lösen.
Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen hat in den vergangenen 20 Jahren einen zentralen Beitrag dazu geleistet, dass die Gerichte und Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union effektiv und vertrauensvoll miteinander kooperieren. Es hat zudem dafür gesorgt, dass auf dem Europäischen Justizportal (https://e-justice.europa.eu) umfangreiche Informationen zusammengetragen worden sind, die nicht nur für die Rechtspraxis, sondern auch für Bürgerinnen und Bürgern hilfreich sind, die Fragen zum Rechtsschutz innerhalb der EU haben. So lassen sich dort neben den europäischen Rechtsakten, Informationsblättern zum Recht der Mitgliedstaaten und praktischen Leitfäden zu EU-Instrumenten auch (dynamische) Formulare und Informationen zu den zuständigen Stellen finden. Im Europäischen Justizportal sind außerdem aktuelle Hinweise in Bezug auf geflüchtete Kinder aus der Ukraine hinterlegt.
Die Gründung des Netzes erfolgte durch eine Entscheidung des Rates der Europäischen Union (2001/470/EG), die auf eine „Verbesserung, Vereinfachung und Beschleunigung der wirksamen justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Zivil- und Handelssachen“ abzielte. Inzwischen hat das Netz über 500 Mitglieder.
Das EJN zeichnet aus, dass es sich immer wieder dynamisch an aktuelle Entwicklungen anpasst. So hat das Netz beispielsweise in Zeiten der Pandemie frühzeitig Informationen zur situationsangepassten Gewährleistung der justiziellen Zusammenarbeit zusammengetragen und befasst sich aktuell regelmäßig mit Fragen der Digitalisierung.
Weitere Informationen über die Unterstützungsmöglichkeiten durch das BfJ im internationalen Zivilrecht finden sich unter www.bundesjustizamt.de/ejnzh.
Quelle: Bundesamt für Justiz, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2022