Mit Wirkung zum 17. Januar 2022 ist die Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Dr. Miriam Meßling zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts ernannt worden.
Sie folgt in dieser Position Prof. Dr. Thomas Voelzke nach, der mit Ablauf des 30. November 2021 in den Ruhestand getreten ist.
Dr. Meßling, 1973 in Wuppertal geboren, ist seit 2016 Richterin am Bundessozialgericht. Sie war zunächst dem für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 7./8. Senat, danach dem für das Beitragsrecht zuständigen 12. Senat und schließlich bis zu ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin dem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen. Dr. Meßling war seit August 2018 als Präsidialreferentin in die Verwaltung des Gerichts eingebunden. Als Vorsitzende Richterin steht Dr. Miriam Meßling seit 1. September 2021 dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und seit 1. Dezember 2021 auch dem für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen 11. Senat vor.
Vor ihrer Ernennung zur Bundesrichterin war Dr. Meßling nach dreijähriger Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht Richterin in der baden-württembergischen Justiz. Nach Stationen an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg und einer Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht wurde sie im Herbst 2012 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Nach einer weiteren Abordnung an den Dienstrechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg war sie ab April 2013 im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und Europa Personalreferentin und leitete ein Referat unter anderem mit Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten des höheren Dienstes der Fachgerichtsbarkeiten und für das Recht des öffentlichen Dienstes.
Dr. Miriam Meßling ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen – insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Sozialhilferechts, des Rechts der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und zu den Besonderheiten der Corona-Gesetzgebung.
Dr. Meßling ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie lebt mit ihrer Familie in Würzburg.
Quelle: Bundessozialgericht, Pressemitteilung vom 17. Januar 2022