Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Sander wird mit Ablauf des 2. Juni 2024 in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr. Sander wurde am 23. Januar 1961 in Berlin geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im August 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin tätig. Vom Landgericht Berlin war er von Mitte Januar 1991 bis Mitte Juli 1994 an das Justizprüfungsamt der Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde Herr Prof. Dr. Sander im August 1991 bei dem Landgericht Berlin zum Richter am Landgericht ernannt. Nach seiner Rückkehr dorthin war er insbesondere stellvertretender Vorsitzender einer Schwurgerichtskammer. Von Oktober 1997 bis März 2000 schloss sich eine weitere Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof an. Nach seiner Rückkehr nach Berlin wurde er im Juni 2000 bei dem Landgericht Berlin zum Vorsitzenden Richter befördert. Als solcher war er in mehreren Großen Strafkammern sowie zeitweise zudem als Präsidialrichter tätig. Am 1. Februar 2004 verlieh ihm die Humboldt-Universität in Berlin den Titel eines Honorarprofessors.
Am 4. Februar 2008 wurde Herr Prof. Dr. Sander zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Bis zum 6. Februar 2013 gehörte er zunächst dem neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen insbesondere für Steuer- und Zollstrafsachen zuständigen 1. Strafsenat an. Daneben nahm er bis 2. Juli 2012 die Aufgaben eines Ermittlungsrichters wahr. In der Zeit vom 7. Februar 2013 bis 14. Februar 2020 war er Mitglied des 5. Strafsenats in Leipzig und für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Seit dem 11. Juli 2013 war er der stellvertretene Vorsitzende dieses Senats. Am 15. Februar 2020 wechselte Herr Prof. Dr. Sander zunächst als stellvertretender Vorsitzender in den zu diesem Zeitpunkt in Leipzig neu errichteten 6. Strafsenat, dem die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg, Rostock und Saarbrücken zugewiesen sind. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 2. Juni 2020 übernahm er den Vorsitz im 6. Strafsenat, den er auch im Großen Senat für Strafsachen vertrat.
Während seiner über sechzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat er die Rechtsprechung des 1., 5. und 6. Strafsenats maßgeblich geprägt.
(c) BGH, 31.05.2024