
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff wird mit Ablauf des 31. März 2025 in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr. Kirchhoff wurde am 20. Januar 1959 in Dortmund geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er 1986 im Rahmen seines Wehrdienstes zunächst im Bundesministerium der Verteidigung mit Personalrechts- und Verwaltungsaufgaben befasst. Im Jahr 1989 wurde er Rechtsanwalt in einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei. Seine Tätigkeitsgebiete dort waren hauptsächlich das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht, das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht. Im Jahr 1994 wechselte Herr Prof. Dr. Kirchhoff in eine international tätige große Rechtsanwaltskanzlei und war zunächst weiterhin in Düsseldorf tätig. Dort wurde er 1996 als Partner aufgenommen. Ab 1997 war er für diese Kanzlei als sogenannter „Resident Partner“ in Brüssel tätig, wobei er weiterhin auch in Düsseldorf als Rechtsanwalt zugelassen war. Seine Tätigkeitsschwerpunkte waren seither vor allem das Kartellrecht, das Vergaberecht und das Beihilferecht.
Seit dem 1. November 2004 ist Herr Prof. Dr. Kirchhoff Richter am Bundesgerichtshof. Er gehörte zunächst bis zum Ende des Jahres 2006 dem X. Zivilsenat an, wo er insbesondere im Patent- und Vergaberecht tätig war. Ab Januar 2007 war er Mitglied des vornehmlich für das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, das Urheberrecht und später auch das Schiedsverfahrensrecht zuständigen I. Zivilsenats sowie des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs. Mit Errichtung des XIII. Zivilsenats zum 1. September 2019 ist Herr Prof. Dr. Kirchhoff aus dem I. Zivilsenat ausgeschieden und zum stellvertretenden Vorsitzenden des insbesondere auch für das Energiewirtschaftsrecht zuständigen Kartellsenats und des annähernd personengleich besetzten XIII. Zivilsenats bestellt worden. Der XIII. Zivilsenat ist insbesondere zuständig für Rechtsbeschwerden in Freiheitsentziehungssachen und das Vergaberecht. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 2. Mai 2022 wurde ihm der Vorsitz im Kartellsenat und im XIII. Zivilsenat übertragen.
Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war Herr Prof. Dr. Kirchhoff in der Zeit von Mitte Juli 2006 bis Mitte Juli 2022 Mitglied des Richterrats des Bundesgerichtshofs und in dieser Zeit für acht Jahre dessen Vorsitzender.
Während seiner über 20-jährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat er vor allem die Rechtsprechung des Kartellsenats sowie des I. und XIII. Zivilsenats maßgeblich geprägt.
BGH, 31.03.2025