Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ulrich Franke wird mit Ablauf des 31. August 2023 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Franke wurde am 11. September 1957 in Dortmund geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im September 1987 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Während der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingesetzt, wo er im September 1990 zum Staatsanwalt ernannt wurde. Von dort wurde er in der Zeit von März 1991 bis März 1995 als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Hieran schloss sich von April 1995 bis Februar 1998 eine weitere Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht an, in deren Verlauf Herr Dr. Franke im Februar 1997 zum Oberstaatsanwalt befördert wurde. Am Ende der Abordnung zum Bundesverfassungsgericht wechselte er im März 1998 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
Am 6. Januar 2005 wurde Herr Dr. Franke zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Zunächst gehörte er bis Februar 2009 dem vornehmlich für Rechtstreitigkeiten aus dem Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an. Ab März 2009 war er Mitglied – ab Dezember 2016 auch stellvertretender Vorsitzender – des 4. Strafsenats, dem neben der bundesweiten Spezialzuständigkeit für Verkehrsstrafsachen in dieser Zeit die Revisionen in allgemeinen Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Hamm, Naumburg und Zweibrücken sowie für Teile des Oberlandesgerichtsbezirks Karlsruhe zugewiesen waren. Mit Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 12. November 2018 wurde ihm der Vorsitz des 2. Strafsenats übertragen, der insbesondere für die Revisionen in allgemeinen Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist. Dem Großen Senat für Strafsachen gehörte Herr Dr. Franke ab Mai 2010 zunächst für den 4. Strafsenat und mit Übernahme des Vorsitzes im 2. Strafsenat fortan für den 2. Strafsenat an. In den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes war er für den 4. Strafsenat ab Juli 2010 als Vertreter und ab Dezember 2016 als ordentliches Mitglied entsandt.
Herr Dr. Franke war einschließlich seiner beiden Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter insgesamt über 32 Jahre in verschiedenen Funktionen in der Bundesjustiz tätig. Während seiner über achtzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat er vor allem die Rechtsprechung des 2. und 4. Strafsenats maßgeblich geprägt.
(c) BGH, 31.08.2023