
Das Landgericht Memmingen hat ein Ehepaar wegen Mordes am Vater des Ehemannes sowie an dessen Ehefrau aus Heimtücke und Habgier zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Ein Bekannter des Ehepaares wurde wegen Beihilfe zum zweifachen Mord zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts lagen die Eheleute mit dem Vater des Angeklagten im Streit, weil dieser mit hohen Erfolgsaussichten gerichtlich die Rücktragung einer von ihm an den Sohn geschenkten und von diesem und seiner Familie bewohnten Immobilie betrieb. Die mit dem Zerwürfnis einhergehenden Hassgefühle und Todesphantasien weiteten sich zunehmend auf die Ehefrau des Vaters aus und gipfelten in dem Entschluss der Eheleute, den Vater und seine Ehefrau zu töten. In der Nacht vom 21. April 2023 auf den 22. April 2023 verschafften sie sich Zutritt zum Haus und drangen in das Schlafzimmer ein. Sie würgten den Vater ca. drei bis fünf Minuten lang und stachen mit einem Küchenmesser 44-mal auf Kopf und Oberkörper der Ehefrau ein. Beide Opfer verstarben. Sodann platzierten die Angeklagten die Leiche des Vaters und das Messer in einer Weise, die einen erweiterten Suizid durch ihn nahelegen sollte.
Der Mitangeklagte sicherte den Eheleuten für die Tatzeit ein Alibi zu, half ihnen, dieses vorzubereiten, und stellte ihnen für die Fahrt zum Tatort eines seiner Autos zur Verfügung. Er nahm zumindest billigend in Kauf, dass seine Bekannten den Vater und dessen Ehefrau durch einen überraschenden Angriff töten würden, um die Immobilie behalten zu können.
Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revisionen aller Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 19. März 2025 – 1 StR 431/24
Vorinstanz:
LG Memmingen – Urteil vom 2. Mai 2024 – 1 Ks 301 Js 8689/23
BGH, 03.04.2025