Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten bzw. von sieben Jahren verurteilt. Einer der Angeklagten hat sein zunächst eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts trafen sich die beiden jeweils 21-jährigen Angeklagten am frühen Morgen des 8. April 2023 auf einem dunklen Schotterplatz in Asperg mit den beiden 18-jährigen späteren Geschädigten nach vorausgegangenen ehrverletzenden Äußerungen. Die Angeklagten führten dabei entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine geladene vollautomatische Schusswaffe mit sich, um damit Stärke und Dominanz zu demonstrieren und diese Waffe – falls erforderlich – auch einzusetzen. Nach einem kurzen Wortgefecht gab der Mitangeklagte aus kurzer Distanz mit dieser Schusswaffe insgesamt 21 Schüsse auf die beiden Geschädigten ab. Das Landgericht hat diese Tathandlung dem Angeklagten als Mittäter zugerechnet. Einer der Geschädigten wurde von zwei Kugeln tödlich getroffen und verstarb unmittelbar nach der Tat. Der andere, von insgesamt zehn Schüssen lebensgefährlich verletzte Geschädigte konnte durch das schnelle Eingreifen von Ersthelfern und eine Notoperation gerettet werden.
Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision des Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.
Beschluss vom 10. Dezember 2024 – 1 StR 403/24
Vorinstanz:
LG Stuttgart – Urteil vom 17. April 2024 – 2 KLs 324 Js 41602/23 jug
BGH, 20.12.2024